Für Standardfälle gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Hierbei ist eine Berechnung nach dem Streitwert und der Gebührentabelle des RVG oder nach individueller Vergütungsvereinbarung möglich (erfolgsunabhängige Vergütung). Gemäß RVG kann für die entstandenen und voraussichtlichen Gebühren und Auslagen ein angemessener Vorschuss gefordert werden.